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FAKULTÄT FÜR BIOLOGIE, CHEMIE UND GEOWISSENSCHAFTEN

Geoökologie B.Sc.

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Berufspraktikum

Im Berufspraktikum sollen die bereits erworbenen Fachkenntnisse angewendet werden. Es wird in einem Betrieb oder einer Behörde eigener Wahl durchgeführt. Die Tätigkeiten müssen einen geoökologischen Bezug haben, die Anerkennung wird vor der Aufnahme des Berufspraktikums mit dem Prüfungsausschuss geklärt. Das Praktikum umfasst 4-6 Wochen am Stück und wird unabhängig von den Lehrveranstaltungen in den vorlesungsfreien Zeiten durchgeführt.

Die Praktikumsordnung findet sich im Anhang zur konsolidierten Fassung der aktuellen Änderungssatzung der Studienordnung (Studienbeginn vor dem WS 20/21) bzw. dem Paragraph §3, Absatz (2) der konsolidierten Fassung der Studien- und Prüfungsordnung (Studienbeginn zum/nach dem WS20/21).
Hinweis für Studierende mit Studienbeginn VOR dem WS20/21: Absatz 2 der Studienordnung B.Sc. Geoökologie kommt nicht mehr zur Anwendung. Damit gibt es keine zeitlichen Einschränkungen mehr in Abhängigkeit von der thematischen Ausrichtung des Berufsparktikums.

6 Wochen bevor Sie das Praktikum antreten möchten, muss Ihr Antrag zur Durchführung des Berufspraktikums als pdf per Email an den Prüfungsausschuss Geoökologie gesendet werden.
Nach dem Berufspraktikum senden Sie bitte Ihren Praktikumsbericht unterschrieben von Ihnen und der Praktikumsstelle zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung und Ihrem Praktikumszeugnis ebenfalls an den Prüfungsauschuss Geoökologie.

Weitere wichtige Informationen zu Berufspraktikum und Antrag finden Sie unter Informationen/FAQs.

Mögliche Bereiche für Praktika

Die folgende Liste nennt Bereiche mit geoökologischem Bezug (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

  • Abfall (Abfallberatung, Abfallvermeidung, Recycling)
  • Alternative Energien
  • Altlasten (Altlastenerkundung, Altlastensanierung)
  • Betrieblicher Umweltschutz
  • Boden/Bodenschutz
  • Luft/Immissionsschutz
  • Naturschutz, Landschaftsplanung, Renaturierung
  • Technischer Umweltschutz
  • Umweltanalytik (chemische, mikrobiologische, molekularbiologische Verfahren)
  • Umweltberatung
  • Umweltbildung
  • Umweltjournalismus
  • Umweltmanagement, Umweltaudit-Verfahren
  • Umweltplanung
  • Wasser/Gewässerschutz
  • Wetter und Klima

KUMAS - "Netzwerk der Umweltkompetenz"

Das Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung (BayCEER) ist Mitglied im Kompetenzzentrum Umwelt KUMAS, dem etwa 200 Mitglieder aus Wirtschaft, Politik, Verwaltung sowie Forschung und Bildung angehören. Räumlicher Schwerpunkt der Mitglieder ist Bayern, Sitz von KUMAS Augsburg.

Die KUMAS Geschäftsstelle kann Hilfestellung geben, wenn Studierende Interesse am Kontakt zu einer bestimmten Mitgliedsfirma zwecks Praktikum haben oder an einer der jährlich wiederkehrenden Fachmessen teilnehmen wollen.

  • Mit ihrem konkreten Anliegen zwecks Praktikum können sich Studierende direkt an die KUMAS Geschäftsstelle wenden, mit Hinweis auf ihr Studium im Bereich Ökologie und Umweltwissenschaften an der Universität Bayreuth.
    KUMAS kann zur Firmenauswahl nicht beraten und bedient keinen Mitglieds-Mailverteiler: nur gezielte Anfragen sind sinnvoll.
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Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich mein Praktikum machen?Einklappen

Beim Verband für Geoökologie in Deutschland (VGöD, Sitz in Bayreuth) liegt eine zentrale Liste von Stellen, die Praktika für Geoökologen anbieten. Empfehlungen für weitere Stellen, bei denen Praktika möglich sind, sind teilweise den Internetseiten der Professuren zu entnehmen oder können bei ihnen erfragt werden. Es wird empfolen, die bestehenden Kontakte zu nutzen.

Kann ich mir ein früheres Praktikum anrechnen lassen?Einklappen

Nein, das Praktikum kann nur bei Immatrikulation an der Universität Bayreuth erfolgen und ihm muss vorher vom Prüfungsausschuss zugestimmt werden. Einzige Ausnahme: Das Praktikum ist im Auslandsstudium als Teil des dortigen Studiums gelaufen.

Bis wann muss ich die Zustimmung zum Praktikum beantragen?Einklappen

Bis spätestens 6 Wochen VOR Antritt des Praktikums muss der Antrag auf Zustimmung beim Ansprechpartner für die Betriebspraktika (Vorsitz Prüfungsausschuss) liegen.

Was muss ich beim Antrag beachten?Einklappen

Bis spätestens 6 Wochen vor Antritt des Praktikums muss ein formloser schriftlicher Antrag auf Bewilligung des Praktikums mit folgenden Anganben vorliegen:

  • Name und aktueller (!) Anschrift des Praktikanten
  • Schnellkontakt (e-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer)
  • Praktikumszeitraum (nicht nur Arbeitstage)
  • Praktikumsstelle

Zusätzlich muss eine Bestätigung der Praktikumsstelle beigefügt werden, aus der die Art der Tätigkeit hervorgeht. Aus der Bestätigung muss außerdem ersichtlich werden, dass das Praktikum einen geoökologischen Bezug haben wird.
Die Bestätigung der Praktikumsstelle (eine e-Mail reicht nicht aus!) muss Folgendes beinhalten:

  • Name und Adresse der Praktikumsstelle
  • Kontaktperson (mit e-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer)
  • Name des Praktikanten
  • Praktikumszeitraum (nicht nur Arbeitstage)
  • Praktikumsinhalte (!!!)

Der Prüfungsausschuss teilt schriftlich mit, ob das Praktikum den Voraussetzungen entspricht.

Wer zahlt mir das Praktikum?Einklappen

Manche Praktika werden von den anbietenden Institutionen mitfinanziert, viele auch nicht. Vereinzelt gibt es gesponsorte Praktika, etwa über das Programm Praktikum für die Umwelt. Über Fördermöglichkeiten zu Auslandspraktika vgl. z.B. die einschlägigen Seiten des DAAD.

Kann ich ein Praktikum während eines Urlaubssemesters machen?Einklappen

Das Praktikum ist Teil des Studiums wie Seminare etc. Deshalb ist die Anerkennung leider nur möglich, wenn man während des Praktikums zum Studium eingeschrieben war. Wenn man vorübergehend an einer anderen Universität als der Uni Bayreuth eingeschrieben war, muss nachgewiesen werden, dass das Praktikum Teil des dortigen Studiums war (siehe die folgende Frage).

Kann ich ein Praktikum während eines Ausslandsstudiums machen?Einklappen

Wenn man vorübergehend an einer anderen Universität als der Uni Bayreuth eingeschrieben war und in dieser Zeit ein Praktikum gemacht hat, kann man es sich unter bestimmten Bedingungen nachträglich anrechnen lassen:
a) Es muss nachgewiesen werden, dass das Praktikum ein Teil des dortigen Studiums war. Man muss also zur Zeit des Praktikums eingeschrieben gewesen sein und ein Bestätigungsschreiben von der Auslands-Uni oder einen Studienplan vorlegen, aus denen hervorgeht, dass das Praktikum Teil des Auslandsstudiums war.
b) Außerdem braucht man wie üblich ein Praktikumszeugnis und eine Bestätigung über Dauer und Inhalte durch die Praktikumsstelle. Ferner besteht auch noch die Möglichkeit der Doppelimmatrikulation. In diesem Fall kann man das Praktikum ganz normal im Rahmen des hiesigen Studiums machen.

Was passiert nach dem Praktikum?Einklappen

Möglichst bald nach dem Praktikum sollen zwei Dinge abgegeben werden:

a) ein Ergebnis- und Tätigkeitsbericht im Umfang von etwa 5 bis 10 Seiten, der von der Ausbildungsstelle gegengezeichnet sein muss. Der Bericht sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Vorstellung des Betriebes bzw. der Praktikumsstelle
  • Aufgaben des Praktikumsnehmers
  • Erläuterung der durchgeführten Tätigkeiten
  • Diskussion der Ergebnisse
  • Einschätzung des Praktikums

b) eine Praktikumsbescheinigung, in der neben den Angaben zur Person und aktuellen (!) Adresse die Dauer des Praktikums und etwaige Fehltage stehen (Fehlzeiten können grundsätzlich nicht angerechnet werden). Wenn Sie nur ein Original der Bestätigung haben, behalten Sie es für Ihre Unterlagen - eine Kopie reicht aus.
Die Anerkennung des Praktikums wird vom Prüfungsausschuss an das Prüfungsamt gemeldet.


Verantwortlich für die Redaktion: Jasmin Samimi

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